Die Kostenübernahme für die Beratung sollte vorher mit der zuständigen Krankenkasse geklärt werden. Die Kassen ( außer der AOK) übernehmen i.d.R ca. 80 % der Kosten bei ärztlich bestätigter Notwendigkeit. Ein Kostenvoranschlag sollte vorher bei Ihrer Kasse eingereicht werden.
Eine vorherige Anmeldung wird beim Praxisteam erbeten